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Helgas Stadtpalast
Helgas e.V.
Am Vögenteich 19
18057 Rostock
Helgas e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
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HK Kompakt Nord GmbH
Am Vögenteich 19
18057 Rostock
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Urheber- und Kennzeichnungspflicht
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ticketverkauf
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Erwerb von Eintrittskarten (nachfolgend „Tickets“) über die Website www.helgas-stadtpalast.de. Mit Abschluss des Kaufvorgangs akzeptieren Kundinnen und Kunden diese AGB in der jeweils gültigen Fassung.
2. Vertragsparteien
Der Kaufvertrag kommt zustande zwischen der HK Kompakt Nord GmbH (nachfolgend „Veranstalter“) und der Käuferin bzw. dem Käufer (nachfolgend „Kunde“).
Der Veranstalter ist Ausrichter der jeweiligen Veranstaltung und verantwortlich für deren Durchführung.
3. Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung von Tickets auf der Website stellt ein unverbindliches Angebot dar.
(2) Durch Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Ticketkauf ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald die Bestellbestätigung per E-Mail versendet wird.
4. Preise und Zahlung
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und können Vorverkaufs-, System- oder Servicegebühren enthalten.
(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden.
(3) Tickets werden erst nach vollständiger Zahlung gültig.
5. Lieferung der Tickets
Tickets werden digital als E-Ticket übermittelt.
6. Kein Widerrufsrecht
Beim Kauf von Eintrittskarten besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung verbindlich und kann nicht storniert werden.
7. Rückerstattung und Umtausch
(1) Eine Rückgabe oder Erstattung der Tickets aufgrund persönlicher Gründe des Kunden (z. B. Krankheit, Terminüberschneidungen, private Verpflichtungen, Anreiseprobleme) ist ausgeschlossen.
(2) Der Umtausch in andere Veranstaltungen oder Termine ist ebenfalls nicht möglich.
(3) Bei Verlust oder Diebstahl der Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz.
(4) Kunden haben die Möglichkeit, Tickets eigenständig an Dritte weiterzugeben, sofern auf dem Ticket nichts anderes geregelt ist.
8. Absage oder Verlegung der Veranstaltung
(1) Wird eine Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt oder verlegt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Im Falle einer Absage können Tickets innerhalb des angegebenen Zeitraums erstattet werden.
(3) Bei einer Verlegung behalten Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn die Teilnahme am Ersatztermin unzumutbar ist oder gesetzliche Pflichten dies verlangen.
9. Hausordnung und Teilnahmebedingungen
Mit dem Erwerb des Tickets erkennt der Kunde die Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie eventuelle Zusatzbedingungen (z. B. Einlassvoraussetzungen) an. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen; ein Erstattungsanspruch besteht nicht.
10. Weiterverkauf von Tickets
Der gewerbliche Weiterverkauf der Tickets ist untersagt. Der private Weiterverkauf ist gestattet, sofern keine Preisaufschläge entstehen, die über den ursprünglichen Kaufpreis hinausgehen, außer es besteht eine ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters.
11. Haftung
(1) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung für Personen- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung auf www.helgas-stadtpalast.de. Diese ist Teil der AGB.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.
